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Vereinsaktivität - Information zur COVID-Schutzmaßnahmenverordnung

Stand 19. 05. 2021

Mit 19. Mai 2021 ist die COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft

Damit werden weitgehende Öffnungsschritte erlaubt - für uns bedeutet das eine Wiederaufnahme unserer Vereinstätigkeit. Dabei sind jedoch noch einige Einschränkungen und Auflagen zu berücksichtigen, die wir hier zusammengefasst haben:

 

 

-          Veranstaltungen sind gleichzusetzen mit Zusammenkünften

-          Die folgenden Erläuterungen beginnen mit 19. Mai und enden am 16. Juni 2021 - ausgenommen jene unter °°°)

 

 

°) Zusammenkünfte immer und überall:

Max. 4 Personen plus max. 6 minderjährige Kinder dürfen sich immer und überall treffen.

 

 

°) Zusammenkünfte zwischen 05:00 – 22:00 Uhr:

Darüber hinaus dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5:00 und 22:00 stattfinden wenn:

  1. Indoor: Max. 4 Personen plus max. 6 minderjährige Kindern
  2. Outdoor: Max. 10 Personen plus max. 10 minderjährige Kinder

 

 

°) Zusammenkünfte ab 11 bis max. 50 Personen

Für Zusammenkünfte, bzw. Veranstaltungen von ab 11 bis max. 50 Personen (drinnen, oder draußen) gilt:

  • Die Veranstaltung muss der Bezirksverwaltungsbehörde mindestens 1 Woche vorher per E-Mail oder Online-Formular angezeigt werden. Die Anzeige muss enthalten:
    • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Telefonnummer, E-Mailadresse)
    • Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
    • Zweck der Zusammenkunft
    • Anzahl der Teilnehmer
  • Die teilnehmenden Personen müssen einen Nachweis mitbringen, dass von ihnen eine „geringe epidemiologisches Gefahr“ ausgeht. Die Nachweise sind vom Organisator der Veranstaltung (Kursleiter, Tourenführer) vor dem Beginn zu kontrollieren! Als Nachweise gelten (vereinfacht dargestellt):
    • Ein gültiger, negativer Antikörper- oder PCR-Test auf SARS-CoV-2, oder
    • Nachweis einer Impfung, oder
    • Nachweis einer genesenen Erkrankung mit COVID-19, wobei der Nachweis der Infektion max. 6 Monate zurückliegen darf, oder
    • Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2, wobei dieser Nachweis max. 3 Monate alt sein darf.

 

  • Der Organisator einer Zusammenkunft muss die Teilnehmer registrieren (Liste führen mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmer). Diese Liste ist 28 Tage für die Behörde aufzubewahren, danach zu vernichten.
  • Keine Verabreichung von Speisen und Getränken
  • Es muss eine FFP2-Maske getragen werden, auch Outdoor! Keine Maskenpflicht besteht während der Ausübung von Sport.
  • Es muss zu Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, ein Abstand von 2m eingehalten werden. Ausgenommen sind Sicherungs- oder Hilfeleistungen (Anm.: Partnercheck beim Klettern sowie das Spotten beim losklettern einer Sportkletterroute etc. sind also erlaubt!)
  • Mehrere Veranstaltungen am gleichen Ort sind möglich, wenn eine Durchmischung der teilnehmenden Personen ausgeschlossen wird.

 

 

°) Für außerschulische Jugendarbeit, betreute Ferienlager gilt:

  • Max. 20 Teilnehmer zzgl. Max. 4 Betreuer
  • Es muss ein COVID-19-Beauftragter bestellt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden.
  • Entfall der Maskenpflicht und des Mindestabstandes, wenn ein COVID-19 Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt wird.
  • Betreuungspersonen müssen alle 7 Tage einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen.

Weitere Infos unter: https://www.naturfreundejugend.at/aktuelles/kinder-und-jugendarbeit-in-corona-zeiten/

 

 

 

°°°) Mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung: (Regeln der Gastronomie gültig von 19. Mai und enden am 30. Juni 2021)

Relevant für mehrtägige Veranstaltungen sind auch die Bedingungen für die Nutzung der Gastronomie bzw. der Beherbergungsbetriebe. Die Regeln dazu findet ihr im Dokument der Bundesleitung Abt. Hütten: https://huetteninfos.naturfreunde.at/service/rechtliches/corona/

 

  

Seht euch bitte unbedingt auch die Seite der Bundesorganisation an. In der rechten Spalte findet ihr einige Dokumente (zum Download) die weitere, wichtige Informationen liefern und alle Fragen beantworten sollten!

https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/

 

 

Wir werden weiterhin über die Auswirkungen von Änderungen der Rechtslage auf unsere Vereinsarbeit informieren, damit für unsere Mitglieder und Funktionäre möglichst wenig Fragen offen bleiben.

 

Naturfreunde Landesorganisation Niederösterreich

Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren

 

 

 

 

 

 

Ernst Sylvester Dullnigg

Landesgeschäftsführer

Naturfreunde Niederösterreich

Geschäftsführer der Naturfreunde Touristik GesmbH

 

Heßstraße 4/6 – 2. Stock

A - 3100 St. Pölten

Tel: +43 2742 357211

Mobil: +43664 852 1721

ZVR 765065732

www.niederoesterreich.naturfreunde.at

 

 

10. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 23.4. 2021

 

 

Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde!

 

Seit heute 03. Mai 2021 ist in Niederösterreich der harte Lockdown beendet. Damit wird die Ausgangssperre am Tag beendet und die Geschäfte sind geöffnet. Es gelten jetzt aber weiterhin dieselben Regeln, wie vor dem harten Lockdown: das Zusammentreffen von haushaltsfremden Personen ist stark eingeschränkt. Veranstaltungen (das sind die meisten unserer Aktivitäten) sind weiterhin untersagt.

 

Erlaubt ist die Sportausübung im Freien durch Privatpersonen (nicht jedoch im Rahmen von Veranstaltungen), sofern es sich nicht um eine Sportart handelt, bei der es zu Körperkontakt kommt. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.

Zusammenkünfte von Privatpersonen sind weiterhin eingeschränkt: Es dürfen sich maximal 4 Personen (plus max. 6 Kinder) aus maximal 2 Haushalten treffen. In diesem Rahmen dürfen wir auch weiterhin wandern, laufen und Radfahren, sowie Klettertouren, Berg- und Skitouren durchführen.

 

  • Sportstätten im Freien dürfen verwendet werden, sofern es den Regeln zum "Zusammentreffen" entspricht. (Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich Personen aus 2 Haushalte treffen: maximal 4 Erwachsene mit ihren maximal 6 aufsichtspflichtigen Kindern)
  • Seilbahnen und Lifte sind in Betrieb, jedoch ohne Gastronomie.
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen zur Sportausübung sind im Freien erlaubt: max. 10 Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahre); nur Sportarten ohne Körperkontakt; max. zwei volljährige Betreuer; Betreuer alle 7 Tage freitesten oder FFP2-Maske verwenden; ein COVID-19 Präventionskonzept muss ausgearbeitet und umgesetzt werden

 

 

Wir können aber aus heutiger Sicht mit Öffnungen ab dem 19. Mai rechnen. Die genaue Verordnung dazu wird vermutlich erst kurz zuvor herausgegeben. Folgende Lockerungen könnten für uns relevant werden:

Das sind im Moment aber nur Vermutungen:

  • Die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sind mit strengen Regeln wieder geöffnet (drinnen, wie draußen).
  • Veranstaltungen bis 50 Personen sind ohne fixe Sitzplätze möglich, aber ab 11 Personen anzeigepflichtig. Plus Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragten.
  • Indoor-Sportstätten sind mit Regeln geöffnet: FFP2-Maske, Zutrittstests und Registrierungspflicht.
  • Breitensport im öffentlichen Raum darf mit max. 10 Personen stattfinden.
  • Kontaktbeschränkungen: Unter Tags sind Treffen im Freien mit max. 10 Personen erlaubt (Wandern!)

 

Immer wieder werden COVID-19-Tests verlangt (die wir als Veranstalter auch kontrollieren müssen), oder der Nachweis einer Impfung – die uns sicher möglichst bald die alte Normalität führen wird…

Die genauen Regeln und Informationen werden wir ab dem Vorliegen der Verordnung wieder kommunizieren!

 

 

 

Naturfreunde Landesorganisation Niederösterreich

Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren

 

 


 

 

Stand 15.3.2021

 

Die 4. Novelle der 4. COVID-19_Schutzmaßnahmenverordnung wurde veröffentlicht und damit werden die Maßnahmen bis zum 11. April 2021 verlängert. Für uns gelten nach dieser neuen Novelle die bisherigen Einschränkungen unverändert, abgesehen von Lockerungen bei der Kinder- und Jugendarbeit: Outdoor dürfen gewisse Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen (unter 18 Jahren) stattfinden.

 

Für uns wichtig ist noch immer die Regel :

Zusammentreffen: Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich Personen aus 2 Haushalte treffen: maximal 4 Erwachsene mit ihren maximal 6 aufsichtspflichtigen Kindern

 

Was genau bedeutet das für unsere Vereinsarbeit?

  • Sämtliche Veranstaltungen (also geplante Treffen mehrerer Personen als zuvor erwähnt) sind untersagt. Das betrifft:
    a) Sitzungen und Versammlungen (ausgenommen Online-Meetings)
    b) alle Angebote aus unseren Landes- und Ortsgruppenprogrammen: Geführte Touren, Wanderungen, Skikurse, Aktivitäten in Turnhallen und Kletterhallen, Vorträge etc.
  • Hütten unterliegen den Bestimmungen für Gast- und Beherbergungsbetriebe – diese bleiben mindestens bis Ende März geschlossen.
  • Sportstätten in Innenräumen dürfen von Hobby-Sportlern nicht betreten werden, bzw. sind diese ohnehin geschlossen (Kletterhallen, Turnhallen).
  • Sportstätten im Freien dürfen verwendet werden, sofern es den Regeln zum "Zusammentreffen" entspricht.
  • Seilbahnen und Lifte sind in Betrieb, jedoch ohne Gastronomie.
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen zur Sportausübung sind erlaubt: Im Freien; max. 10 Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahre); nur Sportarten ohne Körperkontakt; max. zwei volljährige Betreuer; Betreuer alle 7 Tage freitesten oder FFP2-Maske verwenden; ein COVID-19 Präventionskonzept muss ausgearbeitet und umgesetzt werden

https://www.naturfreundejugend.at/aktuelles/kinder-und-jugendarbeit-in-corona-zeiten/ Präventionskonzept für Jugendveranstaltungen:

Weitere Detailinformation sind hier: https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/

 

 

Erlaubt ist die Sportausübung im Freien durch Privatpersonen (nicht jedoch im Rahmen von Veranstaltungen), sofern es sich nicht um eine Sportart handelt, bei der es zu Körperkontakt kommt. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.

Zusammenkünfte von Privatpersonen sind weiterhin eingeschränkt: Es dürfen sich maximal 4 Personen (plus max. 6 Kinder) aus maximal 2 Haushalten treffen. In diesem Rahmen dürfen wir auch weiterhin wandern, laufen und Radfahren, sowie Klettertouren, Berg- und Skitouren durchführen.

 

 

 

Für weitere Informationen, könnt ihr euch auf den folgenden Seiten informieren:

Website Bundes-Sportorganisation:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/

 

Website des Gesundheitsministeriums:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

 

Website Naturfreunde Bundesorganisation:

https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/

 

Um die Entwicklung der Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen, ersuchen wir euch die Regeln der neuen Verordnung zu beachten und einzuhalten. Bei der Vereinsarbeit sind dafür die jeweiligen Veranstaltungsleiter, in weiterer Folge auch die Vorsitzenden der jeweiligen Ortsgruppen verantwortlich.

 

Die weitere Entwicklung ist, selbst jetzt im März, noch immer nicht abschätzbar. Die Fallzahlen steigen zur Zeit wieder und damit werden auch weitere Einschränkungen wieder vorstellbar. Erst die großflächige Impfung wird hoffentlich Entspannung bieten - bis dahin müssen wir uns weiterhin in Geduld üben...

 

Wir werden weiterhin über die Auswirkungen von Änderungen der Rechtslage auf unsere Vereinsarbeit informieren, damit für unsere Mitglieder und Funktionäre möglichst wenig Fragen offen bleiben. 

 

Naturfreunde Landesorganisation Niederösterreich

Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren, Irene Raffetseder – Bundesjugendgeschäftsführung Naturfreunde Österreich

 

 


 

 

Die 3. Novelle der 4. COVID-19_Schutzmaßnahmenverordnung wurde veröffentlicht und damit werden die Maßnahmen bis zum 14. März verlängert.

 

Für uns gelten nach dieser neuen Novelle die bisherigen Einschränkungen unverändert.

Ziemlich sicher werden die Maßnahmen darüber hinaus weiter verlängert werden, womit der Vereinsbetrieb weiterhin untersagt bleibt.

 

Für uns wichtig ist die folgende Regel:

Zusammentreffen: Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich Personen aus 2 Haushalte treffen: maximal 4 Erwachsene mit ihren maximal 6 aufsichtspflichtigen Kindern

 

Was genau bedeutet das für unsere Vereinsarbeit?

  • Sämtliche Veranstaltungen (also geplante Treffen mehrerer Personen als zuvor erwähnt) sind untersagt. Das betrifft:
    a) Sitzungen und Versammlungen (ausgenommen Online-Meetings)
    b) alle Angebote aus unseren Landes- und Ortsgruppenprogrammen: Geführte Touren, Wanderungen, Skikurse, Aktivitäten in Turnhallen und Kletterhallen, Vorträge etc.
  • Hütten unterliegen den Bestimmungen für Gast- und Beherbergungsbetriebe – diese bleiben mindestens bis Ende März geschlossen.
  • Sportstätten in Innenräumen dürfen von Hobby-Sportlern nicht betreten werden, bzw. sind diese ohnehin geschlossen (Kletterhallen, Turnhallen).
  • Sportstätten im Freien dürfen verwendet werden, sofern es den Regeln zum "Zusammentreffen" entspricht.
  • Seilbahnen und Lifte sind in Betrieb, jedoch ohne Gastronomie.

 

Weiterhin erlaubt ist die Sportausübung im Freien durch Privatpersonen (nicht jedoch im Rahmen von Veranstaltungen), sofern es sich nicht um eine Sportart handelt, bei der es zu Körperkontakt kommt. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.

Zusammenkünfte von Privatpersonen sind weiterhin eingeschränkt: Es dürfen sich maximal 4 Personen (plus max. 6 Kinder) aus maximal 2 Haushalten treffen. In diesem Rahmen dürfen wir auch weiterhin wandern, laufen und Radfahren, sowie Klettertouren, Berg- und Skitouren durchführen.

 

Für weitere Informationen, könnt ihr euch auf den folgenden Seiten informieren:

Website Bundes-Sportorganisation:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/

 

Website des Gesundheitsministeriums:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

 

Website Naturfreunde Bundesorganisation:

https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/

 

Um die Entwicklung der Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen, ersuchen wir euch die Regeln der neuen Verordnung zu beachten und einzuhalten. Bei der Vereinsarbeit sind dafür die jeweiligen Veranstaltungsleiter, in weiterer Folge auch die Vorsitzenden der jeweiligen Ortsgruppen verantwortlich.

 

Die weitere Entwicklung ist, selbst jetzt im März, noch immer nicht abschätzbar. Die Fallzahlen steigen zur Zeit wieder und damit werden auch weitere Einschränkungen wieder vorstellbar. Erst die großflächige Impfung wird hoffentlich Entspannung bieten - bis dahin müssen wir uns weiterhin in Geduld üben...

 

Wir werden weiterhin über die Auswirkungen von Änderungen der Rechtslage auf unsere Vereinsarbeit informieren, damit für unsere Mitglieder und Funktionäre möglichst wenig Fragen offen bleiben. 

 

Naturfreunde Landesorganisation Niederösterreich

Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren

 

 

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