Mit 19. Mai 2021 ist die COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft
Damit werden weitgehende Öffnungsschritte erlaubt - für uns bedeutet das eine Wiederaufnahme unserer Vereinstätigkeit. Dabei sind jedoch noch einige Einschränkungen und Auflagen zu berücksichtigen, die wir hier zusammengefasst haben:
- Veranstaltungen sind gleichzusetzen mit Zusammenkünften
- Die folgenden Erläuterungen beginnen mit 19. Mai und enden am 16. Juni 2021 - ausgenommen jene unter °°°)
°) Zusammenkünfte immer und überall:
Max. 4 Personen plus max. 6 minderjährige Kinder dürfen sich immer und überall treffen.
°) Zusammenkünfte zwischen 05:00 – 22:00 Uhr:
Darüber hinaus dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5:00 und 22:00 stattfinden wenn:
°) Zusammenkünfte ab 11 bis max. 50 Personen
Für Zusammenkünfte, bzw. Veranstaltungen von ab 11 bis max. 50 Personen (drinnen, oder draußen) gilt:
°) Für außerschulische Jugendarbeit, betreute Ferienlager gilt:
Weitere Infos unter: https://www.naturfreundejugend.at/aktuelles/kinder-und-jugendarbeit-in-corona-zeiten/
°°°) Mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung: (Regeln der Gastronomie gültig von 19. Mai und enden am 30. Juni 2021)
Relevant für mehrtägige Veranstaltungen sind auch die Bedingungen für die Nutzung der Gastronomie bzw. der Beherbergungsbetriebe. Die Regeln dazu findet ihr im Dokument der Bundesleitung Abt. Hütten: https://huetteninfos.naturfreunde.at/service/rechtliches/corona/
Seht euch bitte unbedingt auch die Seite der Bundesorganisation an. In der rechten Spalte findet ihr einige Dokumente (zum Download) die weitere, wichtige Informationen liefern und alle Fragen beantworten sollten!
https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/
Wir werden weiterhin über die Auswirkungen von Änderungen der Rechtslage auf unsere Vereinsarbeit informieren, damit für unsere Mitglieder und Funktionäre möglichst wenig Fragen offen bleiben.
Naturfreunde Landesorganisation Niederösterreich
Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren
Ernst Sylvester Dullnigg
Landesgeschäftsführer
Naturfreunde Niederösterreich
Geschäftsführer der Naturfreunde Touristik GesmbH
Heßstraße 4/6 – 2. Stock
A - 3100 St. Pölten
Tel: +43 2742 357211
Mobil: +43664 852 1721
ZVR 765065732
www.niederoesterreich.naturfreunde.at
10. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 23.4. 2021
Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde!
Seit heute 03. Mai 2021 ist in Niederösterreich der harte Lockdown beendet. Damit wird die Ausgangssperre am Tag beendet und die Geschäfte sind geöffnet. Es gelten jetzt aber weiterhin dieselben Regeln, wie vor dem harten Lockdown: das Zusammentreffen von haushaltsfremden Personen ist stark eingeschränkt. Veranstaltungen (das sind die meisten unserer Aktivitäten) sind weiterhin untersagt.
Erlaubt ist die Sportausübung im Freien durch Privatpersonen (nicht jedoch im Rahmen von Veranstaltungen), sofern es sich nicht um eine Sportart handelt, bei der es zu Körperkontakt kommt. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.
Zusammenkünfte von Privatpersonen sind weiterhin eingeschränkt: Es dürfen sich maximal 4 Personen (plus max. 6 Kinder) aus maximal 2 Haushalten treffen. In diesem Rahmen dürfen wir auch weiterhin wandern, laufen und Radfahren, sowie Klettertouren, Berg- und Skitouren durchführen.
Wir können aber aus heutiger Sicht mit Öffnungen ab dem 19. Mai rechnen. Die genaue Verordnung dazu wird vermutlich erst kurz zuvor herausgegeben. Folgende Lockerungen könnten für uns relevant werden:
Das sind im Moment aber nur Vermutungen:
Immer wieder werden COVID-19-Tests verlangt (die wir als Veranstalter auch kontrollieren müssen), oder der Nachweis einer Impfung – die uns sicher möglichst bald die alte Normalität führen wird…
Die genauen Regeln und Informationen werden wir ab dem Vorliegen der Verordnung wieder kommunizieren!
Stand 15.3.2021
Die 4. Novelle der 4. COVID-19_Schutzmaßnahmenverordnung wurde veröffentlicht und damit werden die Maßnahmen bis zum 11. April 2021 verlängert. Für uns gelten nach dieser neuen Novelle die bisherigen Einschränkungen unverändert, abgesehen von Lockerungen bei der Kinder- und Jugendarbeit: Outdoor dürfen gewisse Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen (unter 18 Jahren) stattfinden.
Für uns wichtig ist noch immer die Regel :
Zusammentreffen: Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich Personen aus 2 Haushalte treffen: maximal 4 Erwachsene mit ihren maximal 6 aufsichtspflichtigen Kindern
Was genau bedeutet das für unsere Vereinsarbeit?
https://www.naturfreundejugend.at/aktuelles/kinder-und-jugendarbeit-in-corona-zeiten/ Präventionskonzept für Jugendveranstaltungen:
Weitere Detailinformation sind hier: https://www.naturfreunde.at/berichte/aktuelles/vereinsintern/coronavirus/
Für weitere Informationen, könnt ihr euch auf den folgenden Seiten informieren:
Website Bundes-Sportorganisation:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/
Website des Gesundheitsministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Website Naturfreunde Bundesorganisation:
Um die Entwicklung der Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen, ersuchen wir euch die Regeln der neuen Verordnung zu beachten und einzuhalten. Bei der Vereinsarbeit sind dafür die jeweiligen Veranstaltungsleiter, in weiterer Folge auch die Vorsitzenden der jeweiligen Ortsgruppen verantwortlich.
Die weitere Entwicklung ist, selbst jetzt im März, noch immer nicht abschätzbar. Die Fallzahlen steigen zur Zeit wieder und damit werden auch weitere Einschränkungen wieder vorstellbar. Erst die großflächige Impfung wird hoffentlich Entspannung bieten - bis dahin müssen wir uns weiterhin in Geduld üben...
Text: Gerhard Rosenits - Landesvorsitzenderstv. und Team Alpin Landesreferent, Peter Plundrak – Team Alpin Landesreferent Skitouren, Irene Raffetseder – Bundesjugendgeschäftsführung Naturfreunde Österreich
Die 3. Novelle der 4. COVID-19_Schutzmaßnahmenverordnung wurde veröffentlicht und damit werden die Maßnahmen bis zum 14. März verlängert.
Für uns gelten nach dieser neuen Novelle die bisherigen Einschränkungen unverändert.
Ziemlich sicher werden die Maßnahmen darüber hinaus weiter verlängert werden, womit der Vereinsbetrieb weiterhin untersagt bleibt.
Für uns wichtig ist die folgende Regel:
Weiterhin erlaubt ist die Sportausübung im Freien durch Privatpersonen (nicht jedoch im Rahmen von Veranstaltungen), sofern es sich nicht um eine Sportart handelt, bei der es zu Körperkontakt kommt. Dabei ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.