Art der Reise: Wander- und Genussreise
Anforderungen:
Mindest-/Maximalteilnehmer: 10/15 Personen
Naturfreunde Wanderführer: Franz Mezera
Stand: Oktober 2022
Druck-, und Satzfehler vorbehalten
Fotos © Franz Mezera
Als Grundlage für deine „Reise mit den Naturfreunden Niederösterreich“ dienen die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) und die vorliegenden besonderen Reisebedingungen der Naturfreunde Niederösterreich.
Reiseverlauf:
1. Tag:
Selbständige Anreise und Zimmerbezug. Um 11:00 Uhr startet unsere Kennenlernwanderung. Wir umrunden den Nebelstein (1,017m) und genießen zum Abschluss die Aussicht vom Gipfel. Beim Abstieg bietet sich eine kurze Einkehr in der Nebelsteinhütte an.
2. Tag:
Heute starten wir beim Frauenwieser Teich, der sich harmonisch in die Landschaft einfügt. Nach der Umrundung des Teiches erwandern wir den Gipfel der Höhlwenze (947m) mit dem schönen Gipfelkreuz. Knapp vor dem Gipfel wurde schon oft ein Braunbär gesichtet.
3. Tag:
Karlstift ist der Ausgangspunkt, um auf den höchsten Berg des Waldviertels zu gelangen.
Vom Parkplatz der Gmünder-Hütte starten wir die Wanderung und erklimmen bald das „PfarrerZiegelwanger Gedenkkreuz“ und schauen von dort hinab nach Karlstift. Danach geht es weiter zum Tischberg (1.063 m), dessen Gipfel ein riesiger Felsklotz bildet.
Am Rückweg kommen wir bei der Lainsitzquelle vorbei.
4. Tag:
Zum Ausklang unserer Wandertage steht heute noch der Mandelstein (874 m) mit der tollen Aussichtsplattform auf dem Programm.
Danach Heimreise.
Zusätzlich zur üblichen Wanderausrüstung sollte immer auch eine kleine Jause und ein Getränk im Rucksack sein.
Einkehrmöglichkeiten während den Wanderungen gibt es voraussichtlich wochentags nicht.
Inkludierte Leistungen:
Nicht Inkludierte Leistungen:
Preis pro Person im Doppelzimmer: € 260,-
Einzelzimmerzuschlag: € 20,-
Zahlungsmodalitäten:
20% der Gesamtsumme nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung, der Restbetrag frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, spätestens jedoch 3 Werktage vor Reiseantritt. Dem Reisenden steht nach § 10 Abs. 1 jederzeit vor Beginn der Pauschalreise das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. gegen Zahlung der Entschädigungspauschalen zu.